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Verkehrsstrafen werden EU-weit verfolgt
30.03.2007
Erstmals müssen Osterurlauber, die im Ausland rasen, auch zu Hause mit Strafen rechnen
auto
Ab ins Fegefeuer mit diesen Rowdies

Osterurlauber, die mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten sich heuer besonders gut über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes informieren. Denn vor einer Woche trat ein EU-Rahmenbeschluss in Kraft, dass Verkehrsstrafen in Höhe von mindestens 70 Euro grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Einige Länder - wie Italien - überlegen bereits, die Strafen entsprechend zu erhöhen, um auch Parksünder im Ausland belangen zu können.

 

 

Leerer Tank auf Autobahn: In Deutschland strafbar

 

 

Zu beachten ist: Es gibt zum Teil sehr unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen oder völlig andere Verkehrsregeln in Österreichs Nachbarländern. In Italien, Slowenien, der Slowakei und der Tschechischen Republik sowie in Ungarn gilt auf Freilandstraßen 90 km/h. Belgien verlangt von Tempobolzern mindestens 150 Euro, in Italien beginnt die Mindeststrafe bei 140 Euro. In Deutschland sei sogar das Liegenbleiben auf der Autobahn wegen Treibstoffmangels strafbar, warnt Christian Neubauer, Leiter des ARBÖ -Rechtsreferates.

 

 

Auch beim Parken sind die Verkehrsregeln sehr unterschiedlich: In der Schweiz bedeutet eine gelbe Linie absolutes Parkverbot, in Italien gelb-schwarze Markierungen. In Ungarn wiederum gilt ein generelles Parkverbot in Nebenfahrbahnen, auf Busbahnhöfen und Busstreifen sowie auf Radwegen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik ist die Mitnahme eines Ersatzlampen-Sets Pflicht, in Tschechien dürfen auch Ersatzsicherungen und Ersatzzündkerzen nicht fehlen. Telefonieren am Steuer kann in Griechenland bis zu 125 Euro kosten, in Portugal mindestens 150 Euro. Reisende, die in Schweden aufs Anschnallen vergessen, zahlen umgerechnet etwa 173 Euro Strafe. Sind ihre Kinder nicht angeschnallt, sogar 288 Euro.

 

 

Null Promille

 

 

Bei den östlichen Nachbarn gilt null Promille am Steuer, die Strafen für Alko-Sünder seien "saftig", so Neubauer. "Noch rigider geht Norwegen vor. Dort ist eine Gefängnisstrafe ab einer Alkoholisierung von 1,5 Promille unumgänglich", sagt Neubauer. Mit Ausnahme von Deutschland sind in allen Nachbarländern Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig.

 

Bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC liegen Informationsfolder auf, in denen die Verkehrsregeln der einzelnen Länder aufgelistet werden. Auskünfte über Strafhöhen bei Übertretungen erteilen auch Botschaften und Reisebüros. (APA)


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