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Definition eines Parkplatzes:
Der Parkplatz zählt zu den Anlagen des ruhenden Verkehrs und dient als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge. Er bildet eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder Parkständen (bei einem Parkplatz auf öffentlichem Grund) besteht. Umgangssprachlich wird auch der einzelne Stellplatz oder Parkstand häufig als Parkplatz bezeichnet. Gebäude, die dem Einstellen von Kraftfahrzeugen dienen, werden Parkbauten genannt. Parkleitsysteme informieren den Verkehrsteilnehmer über Lage und Auslastung eines Parkplatzes, die Erhebung von Parkgebühren auf Parkplätzen wird Parkraumbewirtschaftung genannt.
Öffentliche Parkplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur, da sie Einfluss auf den Gesamtverkehr eines Siedlungsgebietes haben. Ihre Anlage fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt.
Ein öffentlicher Parkplatz unter der Straßenlaterne kann umgangssprachlich als „Laternengarage“ bezeichnet werden.
Die Parkplatzsuche verursacht Kosten, Gesundheitsschäden, Umweltschäden und Zeitverlust, wenn auch gering im Einzelfall, so doch in großem Ausmaß für eine Region. Allein in einem besonders verkehrsreichen Stadtteil New Yorks verursacht die Parkplatzsuche eine zusätzliche Fahrstrecke von 600.000 km jährlich.[1] In einem kleinen Geschäftsviertel von Los Angeles werden jährlich 180.000 l Benzin nur für die Parkplatzsuche verwendet, welche dabei zu 730 t CO2 verbrannt werden.